Konfitüre extra
Aufstrich mit mindestens 45% Fruchtfleisch. (Ausnahme: Hagebutte, schwarze Johannisbeere und Quitte: hier sid 35% Fruchtfleisch ausreichend)
Konfitüre einfach
Aufstrich mit mindestens 35% Fruchtfleisch. (Ausnahme: Hagebutte, schwarze Johannisbeere und Quitte: hier nur ca. 25% Fruchtfleisch). Bei den Mehrfruchtkonfitüren (im Gegensatz zur Mehrfruchtkonfitüre "extra") sollte man beachten, daß diese mit anderen Früchten wie Kürbiss, Gurke oder Melone gestreckt werden darf.
Marmelade
ist ein Aufstrich aus Zitrusfrüchten und enthält mindestens 20% Frucht.
Gelee extra
ist eingedickter Fruchtsaft oder wässeriger Auszug von Früchten mit mindestens 45% Obsaftanteil.
Gelee einfach ist eingedickter Fruchtsaft oder wässeriger Auszug von Früchten mit mindestens 35% Obsaftanteil. Bei den Mehrfruchtgelees (im Gegensatz zu Mehrfruchtgelees "extra") ist zu beachten, daß der ohnehin geringe Fruchtanteil auch noch mit Fruchtsäften von Kürbissen, Gurken oder Melonen gestreckt werden darf.
Fruchtaufstrich
können deutlich "besser", oder auch deutlich "schlechter" sein, als es das Gesetz für Konfitüren erlaubt. Hier gilt also: genau auf's Etikett schauen: Wie hoch ist der Fruchtgehalt? Womit wurde gesüßt? Welche Früchte und welche Zusatzstoffe sind enthalten?