Saft
Saft besteht zu 100% aus Frucht (Fruchtsaft und Fruchtfleisch) und ist frei von jeglichen (chemischen) Zusatzstoffen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Saft aus Konzentrat hergestellt wird. Dann darf allerdings bis zu 15g/l Zucker zugesetzt werden, was auf dem Etikett angegeben werden muß.
Nektar
Ist ein Gemisch aus Saft (oder Fruchtfleisch) mit Wasser und Zucker. Der Fruchtgehalt ist immer auf der Verpackung angegeben. Der Mindestfruchtgehalt ist dabei von der Fruchtsorte abhängig. So muß z.B. Johannisbeersaft nur 25% (Kirschen 35%) Frucht enthalten. Nektare aus Fruchtsorten, deren Säfte auch ungesüßt trinkbar wären (Orange, Apfel, Grapefruit), müssen aber
mindestens 45-50% Frucht enthalten.
Fruchtsaftgetränk
Fruchtsaftgetränke haben die Frucht fast nur noch im Namen. Sie enthalten häufig künstliche Zusatzstoffe und Getränke dürfen sich schon ab 6% Zitrusfruchtgehalt "Fruchtsaftgetränk"
nennen, der Rest ist hauptsächlich Zuckerwasser